Voraussetzungen für ein Studium in Deutschland:

- Zeugnisse -- Studienkolleg -- Visum -- Sprachliche Voraussetzung -- Studienbewerbervisum -

Das Abitur, die Hochschulreifeprüfung an der Humboldt-Schule, berechtigt zum Studium an allen deutschen Universitäten, Fachhochschulen und sonstigen Hochschulen des Landes. Die Absolvent/innen des BBZ der Humboldt-Schule können an ausgewählten Fachhochschulen der Bundesrepublik ein Studium aufnehmen.

Die Abiturient/innen unserer Schule gelten dabei als sogenannte „Bildungsinländer“ und sind im Vergabeverfahren um die Studienplätze deutschen Schülerinnen und Schülern gleichgestellt.

Für künstlerische Fächer gibt es allerdings für alle Bewerber zusätzliche Aufnahmeprüfungen an den jeweiligen Hochschulen.

Es gibt freie Studiengänge, wo jede/r Studienbewerber/in bislang einen Studienplatz erhalten konnte. Es gibt aber auch zulassungsbeschränkte Studiengänge, wo die Zulassung von der Zahl der Studienplätze und Bewerbungen am jeweiligen Studienort abhängt. Hier stellt die Hochschule selbst ein Ranking zur Vergabe der Plätze auf (z.B. anhand von Kriterien wie Notendurchschnitt, Schulleistungen in Kernfächern wie Deutsch, Mathematik, Englisch und weiteren studienrelevanten Fächern, unter anderem werden auch Praktikumserfahrungen berücksichtigt).
Einige Studiengänge sind bundesweit zulassungsbeschränkt und werden von der Stiftung für Hochschulzulassung verteilt, dazu gehören zur Zeit Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie.

Die Bewerbung erfolgt meist bei den Akademischen Auslandsämtern (auch wenn man Bildungsinländer ist) der jeweiligen Hochschule, wobei das Verfahren auf den Homepages der Universitäten und Hochschulen genau erläutert wird.
Die Bewerbung für die bundesweit zulassungsbeschränkten Fächer geht über die Homepage der Stiftung für Hochschulzulassung.
Empfehlenswert ist bei stark zulassungsbeschränkten Fächern unbedingt die Bewerbung an mehreren Universitäten. Man sollte auch überlegen, ob nicht ein ähnlicher Studiengang eine interessante Alternative sein könnte (z.B. statt Biologie auch Biochemie).

Mit dem Certificado Oficial de Estudios (Secundaria V.) ist es nicht möglich, direkt in Deutschland zu studieren. Man benötigt zwei erfolgreiche Studienjahre an einer Hochschule in Peru für die bisherige Studienrichtung oder benachbarte Fächer. Dabei ist zu beachten, dass es im Ermessen der deutschen Hochschule liegt, Leistungen anzuerkennen oder nicht. Man sollte sich in jedem Fall informieren, inwieweit Zulassungsbeschränkungen im jeweils angestrebten Studienfach bestehen (am besten direkt beim Akademischen Auslandsamt oder der Studienberatung der jeweiligen Hochschule per Mail den aktuellen Stand erfragen).

Schüler, die nach Abschluss der V. Secundaria nicht in Peru studieren möchten, sondern Interesse an einem Studium in Deutschland haben, müssen zuerst ein Studienkolleg in Deutschland besuchen. Dazu bewirbt man sich an der Universität für den gewünschten Studiengang. Die Universität entscheidet über die Anmeldung, und je nach Studiengang sind am Studienkolleg M-Kurse (Medizin/Biologie/Pharmazie), S-Kurse (Sprachen), G-Kurse (Geisteswissenschaften), W-Kurse (Wirtschaft und Sozialwissenschaften) oder T-Kurse (Naturwissenschaften/Mathematik/Technik) zu belegen. Damit ist die Hochschulzugangsberechtigung also fachgebunden. Bei erfolgreicher Feststellungsprüfung am Ende der Ausbildungszeit im Studienkolleg (ein Jahr / zwei Semester, Wiederholung bis auf zwei weitere Semester möglich) erhält der Bewerber dann einen Studienplatz.

Um in einem Studienkolleg zugelassen zu werden, muss mindestens das Sprachniveau B1 erreicht werden.

Mit den Deutschen Sprachdiplomen I und II muss man keine Feststellungsprüfung in Deutsch leisten.

Die Bewerbungsfristen einer Hochschule oder bei der Stiftung für Hochschulzulassung sollten unbedingt beachtet werden, d.h. also auch nicht verfrüht bewerben, sondern nur innerhalb des von der Hochschule genannten Zeitraums (meist zwei Monate): Für das Wintersemester (Oktober bis März) muss die Bewerbungspost in der Regel bis spätestens 15. Juni eingegangen sein, für das Sommersemester (April-September) bis 15. Januar. Viele Universitäten planen, den Bewerbungszeitraum vorzuverlegen, deshalb sollte man sich im Internet über aktuelle Termine informieren. Von Peru aus ist mit einem Postweg von 7-10 Tagen zu rechnen.

Etwa nach vier Wochen werden Zulassungsbescheide von der Universität versendet und der Bewerber muss die Annahme des Studienplatzes bestätigen (von Peru aus sollte man per E-Mail oder besser noch per Fax vor Abreise eine schriftliche Bestätigung vornehmen).

Persönlich schreibt man sich dann in Deutschland in der Universität in der Regel Mitte bis Ende September (Wintersemester) bzw. Mitte bis Ende März (Sommersemester) ein.

Bei nicht rechtzeitiger Einschreibung verfällt der Studienplatzanspruch.

Visum:
Peruanische Staatsbürger erhalten ein gültiges Visum für Studienzwecke, um in Deutschland studieren zu dürfen:
Dazu muss die Bewerberin / der Bewerber folgende Unterlagen in der Botschaft in Lima vorlegen:

  • Zeugnis über die Hochschul- oder Fachhochschulreife;
  • Nachweis darüber, dass der Lebensunterhalt in Deutschland für ein Jahr gesichert ist. Dies kann mit einem Sperrkonto nachgewiesen werden, auf dem derzeit 10.236 € (12 x 853 €) hinterlegt werden müssen.
  • eine kurzfristige Krankenversicherung, z.B. Reisekrankenversicherung, die dann in Deutschland in eine Studentenkrankenversicherung umgewandelt werden kann;
  • entweder die Zulassungsbescheinigung der Hochschule oder der Mail-Kontakt mit der Hochschule, falls in Deutschland eine Zulassungsprüfung abgelegt werden muss (Studienbewerbervisum).

Wichtig: Die Ausstellung eines Visums nimmt einige Tage oder Wochen in Anspruch, das Einrichten eines Sperrkontos dauert auch drei oder mehr Wochen. Daher ist rechtzeitiges Handeln von Nöten, um z.B. rechtzeitig zu Bewerbungsgesprächen oder Zulassungstests in Deutschland erscheinen zu können.

Auch wichtig: Mit einem Touristenvisum könnt ihr nicht einreisen, um ein Studium zu beginnen. Bitte informiert euch in jedem Falle genau und ausführlich bei der Deutschen Botschaft in Lima über die Modalitäten.

Eine Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke berechtigt nur zum Studium und enthält keine Arbeitserlaubnis. Ohne Arbeitserlaubnis könnt ihr 180 halbe Tage im Jahr arbeiten, z.B. als wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität (üblicherweise meist erst nach dem Vordiplom / nach ca. vier Semestern) oder anderswo.

Colegio Peruano Alemán - Deutsche Schule Lima Alexander von Humboldt
Av. Benavides 3081, Miraflores. Lima - Perú. Telefon: 617 9090.